Spuren dieses Ur-Wissens sind bei Nachkommen vieler alter Völker der Erde auf allen Kontinenten zu finden. Es handelt sich dabei um eine bewährte und krisenfeste Form des Zusammenlebens in Siedlungsgemeinschaften und echter Nachbarschaft, die die individuellen Bedürfnisse und Begabungen des Einzelnen berücksichtigt und einen hohen Grad an Eigenverantwortung und Freiheit gewährleistet.
Viele dieser Urbilder vom Familienlandsitz und von Siedlungen wurden in unserer heutigen Zeit in der russischen Bücherreihe „Die klingenden Zedern Russlands“ von W. Megre auf eine wunderbare Art und Weise beschrieben.
Die alte Tradition der Selbstversorgung entdecken heute viele Stadtmenschen wieder, daraus entsteht eine nicht mehr zu stoppende Welle von Menschen, die das Bedürfnis haben, wieder auf dem Land zu leben.
In Ungarn entstanden in den letzten 15-20 Jahren landesweit einzelne Familienlandsitze, die Tendenz ist dabei steigend. Seit einem Jahrzehnt gibt es auch in Ungarn namhafte Größen, die in ihren Vorträgen und Interviews an die wichtige Rolle der Familienlandsitze als eine Lösung für unsere heutige Krisenzeit erinnern.
In den letzten Jahren sind viele Lebensgeschichten über die verschiedenen Kanäle der sozialen Medien in der Öffentlichkeit bekannt geworden, die wiederum weitere Menschen in Ungarn inspirieren, Familienlandsitze zu gründen. Die Einblicke in diese Lebensgeschichten zeigen, dass der Aufbau eines Landsitzes für viele Familien eine Kraftprobe über mehrere Jahre darstellte, da die ehemaligen Stadtbewohner viele traditionelle ländliche Tätigkeiten aufs Neue lernen mussten. Zahlreiche Familien haben den Wunsch, für sich diese Idee umzusetzen, sehen jedoch zur Zeit noch nicht den Weg dahin.
Die einzelnen Familienlandsitze wirken zusammen als Bund und sind lokal miteinander verbunden. Die siedlungsähnliche Struktur eines Verbundes von Familienlandsitzen kommt auch in der allgemein gewählten Bezeichnung "Familienlandsitzsiedlung" zum Ausdruck. Eine solche zukünftige Familienlandsitzsiedlung kann aus bis zu hundert Familienlandsitzen bestehen.
Die einzelnen Familienlandsitze sind verbunden durch begehbare Wege, wobei jeder Landsitz auch über einen mit Fahrzeugen befahrbaren Anfahrtsweg verfügt.
Die Entwicklung der Familienlandsitzsiedlung ist ein gemeinschaftliches Projekt von gleichgesinnten Familienlandsitzern, die sich zu einem Bund zusammengeschlossen haben - dem "Familienlandsitz- Bund". Jeder Einzelne trägt nach bestem Wissen und Gewissen, in seinem eigenen Tempo und Vermögen dazu bei. Alle Mitglieder des Familienlandsitz-Bundes bewegen sich in die gleiche Richtung, d. h., jedes Mitglied ist bestrebt, sich und seine Umgebung zu seinem eigenen - und damit zum größten Wohl aller - zu gestalten. Jeder Familienlandsitz wird dabei mit samt seinen Bewohnern als eine sich in ihrer eigenen Geschwindigkeit entwickelnde und ihre Bedürfnisse eigenständig definierende Partei akzeptiert und respektiert.
Jeder Familienlandsitzer definiert somit selbst die Regeln für seinen eigenen Familienlandsitz.
Die Bewohner des definierten Lebensraumes verwalten sich selbst, Entscheidungen werden gemeinschaftlich zum Wohle aller getroffen.
Das natürliche Angebot von verschiedensten Farben, Formen und Düften im Pflanzenreich weckt die schöpferischen Kräfte der Familienlandsitzbewohner. So kommt es automatisch zu dem Wunsch, auf möglichst viele verschiedene Arten den eigenen Raum zu einem harmonischen Bild zu gestalten, gleich einem Maler, der eine leere Leinwand vor sich hat. Die Kombination von Mischwald und Wasserfläche bietet unzähligen verschiedenen Tier- und Pflanzenarten eine Heimat auf dem Familienlandsitz. Durch diese Vielfalt entwickeln sich symbiotische Verbindungen, Tiere und Pflanzen verwachsen sich zu einem einzigen ökologischen Organismus mit eigenem Mikroklima, welches natürlicherweise vor extremen Witterungen schützt. Eine hohe Hecke aus den verschiedensten Bäumen und Sträuchern schützt den Familienlandsitz vor kaltem Wind und damit verbundenen Frost- und Sturmschäden. Tiefwurzelnde Laubbäume erhöhen den Grundwasserspiegel durch die Kapillarwirkung ihrer Wurzeln. Ein größerer Naturteich schützt ebenfalls vor Extremen - in Trockenzeiten bewässert er seine Umgebung und im Winter dient er als Wärmespeicher und schützt ebenfalls vor schädlichen Frösten. In Kombination mit einer Pflanzenkläranlage erfüllt der Teich auch noch weitere Funktionen. So leistet jeder auf einem Familienlandsitz lebende Mensch ganz automatisch einen nicht unerheblichen Beitrag für eine gesunde Erde.
Der Familienlandsitz stellt ein Informationsfeld dar: Dadurch, dass der Mensch sich über die Jahre mit seinem Grundstück beschäftigt, es in Liebe und Freude hegt und pflegt, entstehen Wechselwirkungen zwischen den darauf lebenden Menschen und den Pflanzen- und Tierwesen. Diese Wechselwirklungen funktionieren nach dem Resonanzprinzip, nach dem Motto: „Was du säst, das wirst du ernten“ – all die Liebe, die der Mensch in sein Land hineingibt wird von diesem auch wieder an ihn zurückgegeben. So entsteht ein Raum der Liebe, der seine Bewohner in seiner Vervollkommnung unterstützt und ihm nach außen Schutz bietet. Ein zu großes Stück Land bewirkt, dass der darauf lebende Mensch den Raum nicht mehr halten kann; Fremdeinflüsse können leichter eindringen. Viel größere Flächen machen nicht freier, sie erschweren die vorwiegend von Hand durchgeführte Bearbeitung und werden unübersichtlich in der Pflege.
Der Familienlandsitz als Lebensraum fungiert in sich als „Haus“. Diese Vorstellung geht über die gewohnten vier Wände um uns herum hinaus. So werden alle Bereiche des Grundstückes als gleichwertiger Wohnraum betrachtet.
Der Mensch auf seinem Familienlandsitz ist bestrebt, einen Raum der Liebe zu erschaffen, für sich selbst und seine Nachkommen – einen lebenswerten Raum, in dem sich alle Bewohner glücklich und beheimatet fühlen und diesen mit ebensolcher Wertschätzung für die kommenden Generationen weiterführen. So entsteht für die Familie eine über Generationen lebensfähige und lebenswerte sakrale Existenzgrundlage im Einklang mit der Schöpfung, die Bewohner beseelen so fortlaufend ihren Raum der Liebe, der seinerseits ebenfalls beseelt ist. Der Familienlandsitz bildet auf diese Weise eine Einheit aus Menschen, Pflanzen, Tieren und Wesenheiten, der allen Bewohnern dieses Raumes Schutz, Geborgenheit und Liebe bietet. Wir Menschen gestalten diesen Raum aktiv und übernehmen damit die große Verantwortung, all jenen Bewohnern so gut wie möglich gerecht zu werden und die im Leben vorhandenen Energien in Ausgleich und Harmonie zueinander zu bringen. Die Liebe, mit der wir jede Handlung am Land und für das Land ausführen, bekommen wir in gleicher Weise von diesem Lebensraum zurück – wir sorgen für unseren Lebensraum und unser Lebensraum sorgt für uns.
Auf einem Familienlandsitz lebt eine Familie möglichst autark und selbstbestimmt. „Familie“ ist hier definiert als „ein Mensch mitsamt seinen Vor- und Nachfahren“ – auch einzelne Menschen können also einen Familienlandsitz gründen. Der Familienlandsitzer kann seinen Familienlandsitz in seinem
Tempo aufbauen und nach seinen Vorlieben gestalten, er soll generationenübergreifend erhalten bleiben.
Vision des Familienlandsitzes:
Auch wenn die Ungarisch-stämmigen Familien den überwiegenden Teil der Siedlungsgemeinschaft ausmachen werden, ist davon auszugehen, dass gerade in unserer speziellen Situation, hier, sich auch Menschen aus verschiedenen vorwiegend Westeuropäischen Ländern anschliessen werden. Die mitgebrachten Kulturen und Sprachen sehen wir als wertvolles Gut und die Mehrsprachigkeit als Bereicherung an.
Für das gute Einleben solcher fremdsprachigen Siedler in die westungarische Region sehen wir die Bereitschaft Ungarisch zu lernen, als notwendig an. Um die Mehrsprachigkeit gut in das Siedlungsleben zu integrieren, sind freiwillige Sprachkurse in den Sprachen der Siedler eine sinnvolle Ergänzung.
Mit unserem Wirken soll ein Naturschutzgebiet mit den Menschen als gleichberechtigter Anteil in der "Nemes-Region"* entstehen. Alle Lebewesen haben nach dem Plan der Schöpfung ihre Bestimmung - das gilt für Pflanzen und Tiere, wie auch für den Menschen. In dem entstehenden Naturschutzgebiet werden alle hier lebenden Menschen zu Hütern der Region und unterstützen die Tiere und die Pflanzen, um gemeinsam zur bestmöglichen Entfaltung zu gelangen. Die Nemes-Region wird dadurch zum ersten Naturschutzgebiet, in der auch der Menschen gleichberechtigt lebt und den Raum verantwortungsbewusst nach dem Vorbild alter Kulturen hütet.
Durch Humusaufbau, Windsperren in Form von Hecken und Wäldern, dem Aufbau flächendeckender Vegetation und dem Vermeiden von Bodenverdichtung und Pflügen, dem Anlegen von Wasserretentionsflächen und der dadurch gesteigerten Biodiversität erhält die Region die Möglichkeit,
sich von Grund auf zu regenerieren.
* Der Begriff "Nemes-Region" ist von den Vereinsmitgliedern selbstgewählt, da die schon vorhandenen Familienlandsitze sich in einer Gegend befinden, in der viele Dörfer das Wort "nemes" im Namen tragen (nemes (ung.) = edel).
In jeder Familienlandsitzsiedlung fallen grundlegende Leistungen an, wie beispielsweise das Anlegen von Wegen. Darüber hinaus ist es sinnvoll, gewisse Güter gemeinschaftlich zu erwerben und innerhalb des Siedlungsrahmens zu verteilen und zu nutzen. Aus diesem Grund wird die Einrichtung eines kleinen Bauhofs angestrebt:
Die Versorgung mit Strom (öffentliches Stromnetz/ autarke Stromversorgung) hängt von den geografischen Gegebenheiten und der Entscheidung jeden einzelnen Landsitzes ab.
Die Versorgung mit Trinkwasser durch gemeinschaftliche Brunnen ist, soweit umsetzbar, sinnvoll und wird angestrebt.
Auf Straßen soll soweit wie möglich verzichtet werden. Jeder Familienlandsitz sollte nach Möglichkeit das Recht auf eine Zufahrt bis zur Landsitzgrenze haben. Die notwendigen Straßen werden gemeinschaftlich errichtet und betrieben.
Die Siedler sollen sich in den ersten Jahren – nebst dem Aufbau des eigenen Familienlandsitzes – auch auf den Aufbau einer starken Gemeinschaft konzentrieren können und sich möglichst effizient mit dem Bau der notwendigen Infrastruktur auseinandersetzen können. Dafür notwendige planerische Leistungen werden im Vorfeld erbracht und Materialien gebündelt eingekauft. Neue Siedlungsanwärter bekommen dabei die Gelegenheit, sich frühzeitig in den Planungsprozess einzubringen. Vor Ort gemachte Erfahrungen bei behördlichen und anderen notwendigen strukturellen Belangen werden gesammelt und unter den Siedlern geteilt. Damit werden amtliche Vorgänge (Anmeldung, KFZ etc…) vereinfacht.
Die Siedlung ist kein eigenständiger Kosmos, sondern unter anderem auch Teil der regionalen Wirtschaft. Alle Siedler kommen für ihre Kosten selbst verantwortlich auf, ein Umdenken bei der Besorgung des Lebensunterhalts ermöglicht jedoch die Erschließung von alternativen Erwerbsstrategien, wie beispielsweise:
Die Erfahrung zeigt, dass die komplette Selbstversorgung für eine Familie mit großer Herausforderung verbunden ist. Die Bandbreite der Bedürfnisse unterliegt auch großen individuellen Unterschieden. Hier erschließt sich einer der großen Vorteile einer Siedlung – die arbeitsteilige Selbstversorgung: Neben der Erwerbsarbeit gehen die Siedler zahlreichen Aufgaben nach individuellem Interesse und Fähigkeiten nach, die sie untereinander tauschen können. Sie sind dann in einen oder mehreren Bereichen in der Lage, effizient Leistungen über den eigenen Bedarf hinaus bereitzustellen. Erwerbsarbeit und arbeitsteilige Selbstversorgung ermöglichen ein Leben mit hoher regionaler Versorgung in Wohlstand.
Spezialisierungen in der arbeitsteiligen Selbstversorgung können zum Beispiel in den Bereichen, der Stoff- und Holzverarbeitung, der Kräuter- und Gartenkunde sowie der Lebensmittelverarbeitung, der Tierhaltung und Aufbereitung von daraus entstehenden Produkten, dem gesamten Baugewerbe und im Bereich der Sprachen und Künste zu finden sein.
Schon während des Bewerbungsprozesses und in der Probephase wird das selbstverantwortliche Handeln der Siedlungskandidaten mit hoher Wichtigkeit bewertet, denn eine starke Gemeinschaft zeichnet sich durch den Zusammenschluss von starken und selbstverantwortlich handelnden Menschen aus. Jede neue Familie sollte außerdem in der Lage sein, sich finanziell selber zu versorgen.
Bei der Planung der Siedlung bedient sich der Verein innovativer Modelle der Selbstorganisation und der soziokratischen Entscheidungsfindung. Dazu gehören Modelle wie Ubuntu und ein geschützter Raum für Konfliktlösung.
Jedes Siedlungsmitglied ist für sich selbst bestrebt, die volle Verantwortung für sein eigenes Tun und Sein zu tragen und sich auf seinem ganz individuellen Weg hin zu einem souveränen Menschen zu vervollkommnen. Folglich bedarf es auch beim Aufbau und der Gestaltung unserer zukünftigen Lebensräume ein radikales Umdenken in der Art und Weise, wie wir unser gemeinsames Schaffen umsetzen.
Basiswerte wie Transparenz, Gleichwertigkeit aller Beteiligten (gleiche Augenhöhe), Akzeptanz verschiedener Sichtweisen, eine positive Fehlerkultur, wie auch Fairness und gerechter Ausgleich im Geben und Nehmen – echte Menschlichkeit, sind Bestandteil unseres Wirkens.
Unsere Beschlussfassungen finden auf Basis von Argumenten statt, denen eine gemeinsame Entscheidung (Konsens) zu Grunde liegt. Da jeder einzelne zur Entscheidungsfindung beiträgt resultieren daraus kreative Lösungen und eine starke Identifikation und Motivation im gemeinsamen Wirken und Erschaffen.
*Wortherkunft: Sozius = Gefährte, Kamerad, Verbündeter, Kumpan, Mitglied
Krat(e)ia = Macht, Herrschaft, Kraft, Stärke
Der Verein ist die übergeordnete rechtliche Organschaft für die Umsetzung der einzelnen Projekte und Maßnahmen. Entscheidungen innerhalb einer einzelnen Siedlung trifft jedoch eigenverantwortlich und unabhängig vom Verein der Siedlungsrat der entsprechenden Siedlung.
Der Verein fördert und unterstützt die entstehende Siedlung im Aufbau, die Siedlung sollte jedoch, sobald sie dazu in der Lage ist, sich selbst verwalten und ein dazu passendes rechtliches Organ gründen.
Der Siedlungsrat ist das höchste Gremium in der Siedlung. Dieser Rat übersteht auch der Gesamtversammlung. Alle Familie sind turnusmäßig Bestandteil des Siedlungsrates, um die Ideen jedes einzelnen Familienlandsitzes einfließen lassen zu können. Er besteht anfangs aus den Mitgliedern der Gründungsgruppe, bis maximal zwölf Menschen ab 14 Jahren (geistige Reife des Jugendlichen von der Familie vorausgesetzt und vom Siedlungsrat im Konsens akzeptiert). Auf einen gleichmäßigen Anteil von Männern und Frauen ist zu achten. Jeweils ein Mädchen und ein Junge im Rat zu haben ist angestrebt. Der Verbleib im Rat ist im Regelfall pro Menschen zeitlich auf 6 Monate beschränkt. Dies richtet sich auch nach der Verfügbarkeit eines Nachfolgers und kann sich daher entsprechend verlängern. Nach Ablauf der Ratszugehörigkeit wird der Platz neu besetzt. Jeder Familienlandsitz kann dann einen berechtigten Menschen als Ratsnachfolger zur Wahl anmelden. Berechtigt ist jeder Mensch ab 14 Jahre, welcher seit mindestens 12 Monaten fest in der Siedlung lebt und dessen letzte Ratsmitgliedschaft mindestens 12 Monate vergangen ist. Der ausscheidende Rat ist bevorzugt durch Kandidaten des gleichen Geschlechts und bei Jugendlichen (14-17 Jahre) auch des gleichen Alters zu ersetzen. Bei mehreren Kandidaten entscheidet das öffentliche Los vor dem Siedlungsrat. Bei Krankheit oder Abwesenheit eines Rates wird er vom zuletzt aus dem Rat ausgeschiedenen Mitglied vertreten. Bei Entscheidungen des Siedlungsrates ist immer Konsens anzustreben.
Zur Gesamtversammlung ist jeder Bewohner der Siedlung geladen. Die Gesamtversammlung findet regelmäßig alle 6 Monate statt. Der Siedlungsrat kann auch zu außerordentlichen Gesamtversammlungen einladen. Dies kann auch nach Eingabe des Wunsches durch einen Bewohner in den Siedlungsrat durch ebenselben geschehen. Die Aufnahme neuer Familien in die Siedlung wird immer im Rahmen der Gesamtversammlung entschieden. Die Entscheidungshoheit hierzu hat der Siedlungsrat, jeder Bewohner muss jedoch auf Wunsch vor der Entscheidung des Siedlungsrates angehört werden. Die Entscheidung, neue Familien aufzunehmen, muss immer positiv durch alle Ratsmitglieder abgestimmt werden (Konsens). Der Siedlungsrat entscheidet, welche die Siedlung betreffenden, gravierenden Maßnahmen vor ihrer Entscheidung im Rahmen der Gesamtversammlung besprochen werden müssen.
Der Weisenrat hat die Funktion, aufgrund seiner Lebens- und Siedlungserfahrung den Siedlungsrat vor zu schnellen oder unüberlegten Entscheidungen zu bewahren. Der Weisenrat hat bei Entscheidungen des Siedlungsrates ein einmaliges Vetorecht bei jeder Entscheidung. Hierzu reicht ein Veto eines Weisenratsmitgliedes. Sollte der Siedlungsrat bei erneuter Entscheidung zum gleichen Ergebnis kommen, hat der Weisenrat kein erneutes Vetorecht zu dieser Entscheidung. Eine erneute Entscheidung des Siedlungsrates darf erst mit Abstand von 48 Stunden erfolgen. Der Weisenrat darf bei Sitzungen des Siedlungsrates anwesend sein, hat aber kein Stimmrecht. In den Weisenrat werden Menschen durch die Gesamtversammlung gewählt. Hierzu bedarf es einer 100%igen Annahme.
Bei den zukünftigen Siedlern achten wir auf eine ausgeglichene und sinnvolle Zusammenstellung. Bewerbungsgespräche mit dem Siedlungsrat vorab über Internet (zb Zoom) und auch Vor Ort in der Siedlungsregion sind obligatorisch. Einen Hektar Land pro Siedlung halten wir für Zöglinge aus Kinderheimen frei.
Nach erfolgreicher Bewerbung beziehen neue Familien zunächst für 12 Monate einen Probelandsitz in Größe eines Viertel Hektars (2500qm). Ein festes Haus bauen sie hier nicht, sondern leben in mobilen Häusern, Jurten oder größeren Gartenhäusern. Den Garten können sie zur Versorgung mit Obst und Gemüse nutzen. Natürlich darf sich die bewerbende Familie auch um eigene Belange kümmern, Ziel des ersten Jahres ist jedoch das Kennenlernen und gemeinsame Wirken. Hierzu soll sich die Familie aktiv in Gemeinschaftsprojekten und der Nachbarschaftshilfe einbringen. Dies hilft dem Siedlungsrat, nach Ablauf der Probezeit und Anhörung der Generalversammlung über die Vergabe eines eigenen ganzen Hektars zu entscheiden.
Nach dem Probejahr darf sich die Familie einen Hektar Land aussuchen und bekommt diesen dann auch zugeteilt. Sollten gleichzeitig mehrere Familien den gleichen Hektar wählen entscheidet der Siedlungsrat aufgrund von vorgestellten Plänen für das Grundstück durch die entsprechenden Familien. Als letzte Option entscheidet das öffentliche Los über dessen Vergabe. Diesen Hektar erhält die Familie für weitere vier Jahre zur eigenen Findungsphase. Die ersten 5 Jahre erhält der Siedlungsrat Möglichkeiten, das Mietverhältnis aufzulösen. Dies bezieht sich auf der erste Jahr auf dem Probelandsitz und den vier Jahren auf dem eigenen Familienlandsitz.
Bei der Erschaffung neuer siedlungsähnlicher Lebensraum-Strukturen in Ungarn - insbesondere zum rechtmäßigen Erwerb und zur Weitergabe von "Siedlungsland" - bedarf es dem heutigen Stand entsprechend, neuer und lösungorientierter, ggf. auch unkonventioneller rechtlicher Rahmenbedingungen, die eine erfolgreiche Umsetzung erst ermöglichen können. Dazu wünschen wir uns ein Team von juristischen und weiteren Fachkräften, das sich mit Freude und Elan dieser kreativen Herausforderung stellen möchte.
Nach Ablauf von fünf Jahren erhält die Familie, welche in den letzten fünf Jahre schon aktiv innerhalb der Siedlung gewirkt und in den letzten Jahren auch den eigenen Familienlandsitz belebt hat, das Nutzungsrecht auf Lebensdauer und erbliche Übertragungsrecht für den gewählten Hektar. Dabei wird der hierfür geeignetste Rechtsrahmen gewählt.
Möchte eine Familie ihren Familienlandsitz aufgeben und ihr Nutzungsrecht zurückgeben, so ist dies jederzeit möglich. Das eingezahlte Geld verbleibt beim Verein. Individuelle Investitionen auf dem Familienlandsitz werden durch den vom Siedlungsrat ausgewählten Nachfolger ausgeglichen. Die Auswahl des neuen Kandidaten obliegt dem Siedlungsrat und der Gesamtversammlung entsprechend der Regeln zur Aufnahme neuer Familien.
Der Verein ist die notwendige Körperschaft als Schnittstelle zu Ämtern, Handelsunternehmen, Sponsoren, Verbänden etc. Nach aktuellem Rechtsrahmen ist der Verein nicht befugt, Agrarland zu erwerben. Der ungarische Landwirt ist jedoch legalisiert, bis zu 300ha Land ins Eigentum zu nehmen. Angesichts der vorherrschenden aktuellen Rechtslage kann ein dem Verein angehöriger Landwirt fürs Erste Land für Siedlungsflächen erwerben. Ziel einer noch folgenden Rechtsprüfung ist es, Wege zu finden, das durch den ungarischen Landwirt gekaufte Land in das Vermögen des Vereins zu überführen.
Die Siedlung ist Vereinsgelände im Sinne des Vereinsrechts und steht ausschließlich Vereinsmitgliedern als dauerhafte Wohnmöglichkeit zur Verfügung. Jedes Vereinsmitglied erkennt das mit Zustimmung zur Vereinssatzung an. Bei Kündigung der Vereinsmitgliedschaft durch den Verein erlöscht das Recht der Wohnmöglichkeit auf dem Vereinsgelände. Nach Erteilen des lebenslangen und vererbbaren Nutzungsrechtes (nach 5 Jahren) werden alle Mitglieder des Familienlandsitzes unwiderruflich und lebenslang Ehrenmitglieder des Vereines. Gleiches gilt für deren Nachkommen aller zukünftigen Generationen.